Fahrzeugverbringung
Auf den Punkt gebracht
Die Fahrzeugverbringung bezieht sich auf den Transport des Unfallfahrzeugs zur Reparaturwerkstatt oder zum Kfz-Gutachter. Diese Kosten fallen an, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist oder nicht eigenständig zur Werkstatt gebracht werden kann.
Kfz-Gutachter berücksichtigen die Kosten für die Fahrzeugverbringung in ihrem Gutachten, da sie Teil der Schadenskalkulation sind. Die Fahrzeugverbringung ist oft notwendig, um das beschädigte Fahrzeug an den Ort der Reparatur zu transportieren, was sicherstellen soll, dass der Geschädigte die Werkstatt seiner Wahl nutzen kann. Ein weiterer häufiger Grund ist die Verbringung zu einem Lackierfachbetrieb (zum Beispiel zur Beilackierung).
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Kfz-Sachverständigenbüro Stegmair
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