100 % stressfreie Schadenabwicklung
Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro
Schadenabwicklung nach einem Autounfall: Das scheint nichts Gutes zu verheißen und hört sich nach viel Stress mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers an. Diese Gedanken kannst Du Dir als Geschädigter schnell aus dem Kopf streichen: Mit meiner Unterstützung als Kfz-Gutachter, kommst Du stressfrei durch die Schadensabwicklung. Kontakte in meinem Netzwerk (Partnerwerkstatt, Rechtsanwälte etc.) sorgen für individuelle Regulierungslösungen im Schadenfall.
So hört sich "Schadenregulierung nach Autounfall" besser für Dich an? Dann rufe mich an, um alles Weitere persönlich zu besprechen. Du bist mehr als eine Schadennummer!
Kontaktiere mich jetzt und lass uns mit der Begutachtung starten:
Ablauf nach einem Unfall:
Schadenabwicklung
1. Schritt:
Unfallstelle sichern, bei Bedarf Rettungswagen rufen & Erste Hilfe leisten.
2. Schritt:
Formale Unfallaufnahme und Beweissicherung: Unfallbericht ausfüllen, Daten für die Schadenbearbeitung festhalten und aussagekräftige Fotos schießen, auch von Spuren. Zeugen befragen!
3. Schritt:
Du hast keine Schuld am Unfall? Rufe möglichst schnell nach dem Unfall oder noch an der Unfallstelle mich als Kfz-Sachverständigen an. Setze auf professionelle Unterstützung für Dein Fahrzeug bzw. die Schadenakte.
4. Schritt:
Alles Wissenswerte kannst Du im Folgenden nachlesen.
Häufige Fragen zur Schadensregulierung:
Schon gewusst?
Nach 4 bis 6 Wochen sollte die Schadenabwicklung abgeschlossen sein. Je vollständiger die Schadenakte, desto schneller die Abwicklung. Dank Gutachten und Reparaturkostenübernahmeerklärung wirst Du aber viel schneller wieder mobil sein.
Der Unfallverursacher hat den Unfallschaden fristgerecht seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Für die Meldung hat er maximal 7 Tage Zeit hat. Du kannst den Schaden auch Deiner Kaskoversicherung melden, falls eine Mitschuld im Raum steht.
Die wichtigste Frist betrifft die Schadenmeldung, die der Schädiger vorzunehmen hat. Ich werde Dir nach einem Unfall als Kfz-Gutachter mit Rat & Tat zur Seite stehen. Nutze als Geschädigter eine persönliche Beratung unter der Telefonnummer 0175 - 249 00 93.
Hi, ich bin Felix Stegmair,
Dein Kfz-Sachverständiger
Wie kann ich Dir helfen? Lass es mich wissen, indem Du nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mich als 100 % unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro kontaktierst.
Was ich Dir mit meinem Sachverständigenbüro nach einem Unfall biete? Einen ganzheitlichen Schadenservice für alle Prozesse, der Dich bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung des Unfallgegners zu keiner Zeit allein lässt. Ich bin mit Fachwerkstätten und Rechtsanwälten für Verkehrsrecht verknüpft, um beim Schadenmanagement individuelle Lösungen für Dich zu finden. Um die Werkstattsuche, einen Mietwagen und einen Anwalt brauchst Du Dir keine Sorgen machen, schon gar nicht um die neutrale Feststellung der Schadenhöhe.
Ich unterstütze Dich als Kfz-Gutachter in Eichstätt, Pfaffenhofen, Ingolstadt und Nürnberg auch bei der fiktiven Abrechnung, wenn Du den Unfallwagen nicht reparieren lassen möchtest, sondern Dir das Geld auszahlen lässt.
Erfahre hier mir über mein Kfz-Sachverständigenbüro:
Schadensregulierung als Geschädigter
Welche Rechte und Pflichten haben Unfallgeschädigte?
Fakt ist: Nur mit einem unabhängigen Gutachter wirst Du alle Deine Rechte kennenlernen und nicht nur eine Schadennummer bei der Versicherung bleiben.
Dein Grundrecht im Schadenprozess ist es, oberhalb der Bagatellschadengrenze kostenlos ein Unfallgutachten beauftragen zu können (die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen). Die Autoversicherung des Schädigers ist nicht weisungsberechtigt! Du kannst Dir auf Kosten der Versicherung des Schadenverursachers einen Anwalt nehmen. Für die Ausfallzeit steht Dir ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Auch bist Du für die unfallbedingte Wertminderung am Fahrzeug zu entschädigen.
Um Deine Pflichten brauchst Du Dir mit mir als erfahrenem Gutachter keine Sorgen machen. Im Wesentlichen ist die Schadenminderungspflicht zu beachten, sodass Kosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.
Schadenabwicklung:
Besser nicht mit einem Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag reicht nur für die Schadenabwicklung, wenn es sich nachweislich um einen Bagatellschaden handelt. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten nicht über 750 Euro liegen dürfen. Sobald diese Grenze überschritten ist, solltest Du auf ein Sachverständigengutachten setzen. Ein Kostenvoranschlag ist nicht beweissichernd, Ansprüche wie Nutzungsausfall oder merkantile Wertminderung würden so bei der Schadenregulierung unberücksichtigt bleiben.
Abrechnungsmöglichkeiten für Unfallgeschädigte
Welche Optionen Du bei der Schadenabwicklung hast, werde ich Dir gerne persönlich bei einem Telefonat erklären. So kommst Du zu einer fundierten Entscheidung. Grundsätzlich kannst Du einen Unfallschaden reparieren lassen (konkrete Abrechnung) oder ihn Dir auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Das setzt voraus, dass es sich um einen Reparaturschaden handelt.
Ist eine Reparatur nicht wirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor (die Reparaturkosten liegen mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert). In diesem Fall zahlt Dir die Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei einem technischen Totalschaden ist die Reparatur nicht mehr möglich, auch hier wirst Du mittels Wiederbeschaffungs- und Restwerts entschädigt. Bei neuen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung kommt auch eine Neupreisentschädigung in Betracht.


Achtung Rotstift! Kürzungen?
Der "Versicherungsmonitor" aus meiner Gutachtererfahrung:
Durch Versicherer wie die Allianz werden oft mittels sogenannter Prüforganisationen wie Controlexpert, ClaimControl usw. Rechnungen der Partnerwerkstatt und Gutachten ungerechtfertigt gekürzt, um den Schaden zu mindern. Solche Meldungen sind keine Seltenheit. Du solltest Dich dagegen wehren, denn Deine Position als Unfallopfer ist stark.
Gerne schreibe ich hierzu eine Stellungnahme. Bei Kürzungen von Stundensätzen oder Ersatzteileaufschlägen sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Durch meine langjährige Erfahrung kenne ich die Tricks der Kfz-Versicherer: Du wirst von meiner Erfahrung als versicherungs-unabhängiger Kfz-Sachverständiger bei der Schadenabwicklung definitiv profitieren.
Meine Leistungen
Kfz-Sachverständigenbüro Felix Stegmair
Deine Optionen bei der Regulierung im Schadenprozess:
Du hast die Wahl!
Maßgeblich ist, welche Stundenverrechnungssätze im Schadengutachten zu finden sind. Ist das Auto laut BGH-Urteil nicht älter als 3 Jahre, kann ein Unfallwagen wegen Garantieansprüchen in einer Markenwerkstatt repariert werden. Die Schadensminderungspflicht ist keine generelle Rechtfertigung für Kürzungen.
Du kannst Dich nach fiktiver Abrechnung auch um eine Eigen- oder Teilreparatur kümmern. Bei einem Totalschaden werde ich ggf. die 130 % Regel prüfen: Greift diese, ist eine Teilreparatur nicht zulässig. Zudem wäre dann eine Haltefrist von 6 Monaten zu beachten.
Auch das ist eine Option, allerdings ist die Offenbarungspflicht zu beachten. Sobald die Bagatellgrenze überschritten ist, muss ein Unfallschaden im Kaufvertrag angegeben werden, ein geringerer Preis ist die Folge. Daher sind Unfallopfer auch für diesen Wertverlust bei der Schadenabwicklung zu entschädigen!
In Eichstätt & ganz Bayern für Dich da
Das Wort Schadenabwicklung hört sich für Dich jetzt nicht mehr so schlimm an? Perfekt, dann habe ich mit diesem Beitrag im Schadenfall mein Informationsziel erreicht. Alles Weitere besprechen wir persönlich nach Deiner Kontaktaufnahme. Mein Haupteinsatzgebiet liegt in Eichstätt bzw. einem Umkreis von 100 Kilometern. Insofern kannst Du auch als Kfz-Gutachter in Ingolstadt, Pfaffenhofen und Nürnberg auf mich zählen.
