Totalschaden
Auf den Punkt gebracht
Ein Totalschaden tritt auf, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeugs nach einem Unfall den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In solchen Fällen wird das Fahrzeug oft als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet, da es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, es zu reparieren.
Kfz-Gutachter spielen eine Rolle bei der Feststellung, ob ein Totalschaden vorliegt, indem sie die Reparaturkosten ermitteln und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bewerten. Im Falle eines Totalschadens wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der Versicherung ausbezahlt.
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Kfz-Sachverständigenbüro Stegmair
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