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130-Prozent Regel

Auf den Punkt gebracht

Die 130-Prozent-Regel ist ein wichtiger Maßstab bei der Beurteilung von Unfallschäden. Sie besagt, dass eine Reparatur wirtschaftlich vertretbar ist, solange die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Wenn die Reparaturkosten diese Schwelle erreichen oder überschreiten, wird das Fahrzeug oft als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet.

In solchen Fällen wird die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auszahlen. Kfz-Gutachter spielen eine zentrale Rolle bei der Feststellung, ob die 130-Prozent-Regel eingehalten wird, da sie die Schadenskalkulation durchführen.

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Felix Stegmair
Kfz-Sachverständiger
Felix Stegmair

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Kfz-Sachverständigenbüro Stegmair
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